Todesursachen 2020

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes1https://www-genesis.destatis.de, Datensatz 23211-0002 sind im Jahr 2020 39758 Menschen an COVID-19 verstorben. Die Gesamtzahl der Todesfälle im Jahr 2020 betrug 985572. Die mittlere Anzahl der jährlichen Todesfälle der Jahre 2011-2020 betrug ca. 913000. Die Anzahl der jährlichen Todesfälle zeigt im Zeitraum 2011-2020 eine ansteigende Tendenz:

Abb. 1

Die Gesamtbevölkerungszahl und der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtgesellschaft hat sich in den letzen 10 Jahren erhöht2https://www-genesis.destatis.de, Datensatz 12411-0005. Aufgrund der höheren Sterberate älterer Menschen stieg die Gesamtanzahl der jährlichen Todesfälle. Legt man der Entwicklung der Todesfälle 2011-2020 einen linearen Trend zu Grunde, starben 2020 bezogen auf den Trend nicht erheblich mehr Menschen als in anderen Jahren wie z. B. 2013 oder 2015. Die Über- bzw. Untersterblichkeit für die Jahre 2011-2020 gegenüber dem Trend ist in der folgenden Tabelle enthalten:

JahrÜber- /Untersterblichkeit bezogen auf Trend 2011-2020
2011-1694
20122400
201313483
2014-25146
201518538
2016-8920
2017-714
20188732
2019-19782
202013107
Tab. 1

Da 2020 kein „epidemisches“ Sterbegeschehen vorlag, führt dies zum Schluss, dass ein großer Teil der laut Statistik 2020 an COVID-19 gestorbenen Menschen nicht ursächlich an COVID-19 verstarben. Im Folgenden wird die Annahme geprüft, inwieweit sich die als COVID-19 verzeichneten Todesfälle durch Umdeklarierung anderer Todesursachen erklären lassen.

Todesursachenklassen

Todesursachen werden vom Statistischen Bundesamt nach der ICD-10-Systematik klassifiziert. Für diese Betrachtung wurden die folgenden 19 Todesursachenklassen untersucht:

TodesursacheICD-10-Code
Bestimmte infektiöse und parasitäre KrankheitenA00-B99
NeubildungenC00-D48
Krankheiten des Blutes und der blutbildenden OrganeD50-D90
Endokrine, Ernährungs- und StoffwechselkrankheitenE00-E90
Psychische und VerhaltensstörungenF00-F99
Krankheiten des Nervensystems und der SinnesorganeG00-H95
Krankheiten des KreislaufsystemsI00-I99
Krankheiten des AtmungssystemsJ00-J99
COVID-19, Virus nachgewiesenU07.1
COVID-19, Virus nicht nachgewiesenU07.2
Krankheiten des VerdauungssystemsK00-K93
Krankheiten der Haut und der UnterhautL00-L99
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und BindegewebesM00-M99
Krankheiten des UrogenitalsystemsN00-N99
Schwangerschaft, Geburt und WochenbettO00-O99
Bestimmte Zustände mit Ursprung in der PerinatalperiodeP00-P96
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten, ChromosomenanomalienQ00-Q99
Symptome und abnorme klinische und LaborbefundeR00-R99
Äußere Ursachen von Morbidität und MortalitätS00-T98
Tab. 2

Die Summe der jährlichen Todesfallzahlen in den 19 Todesursachenklassen ergibt die jährliche Gesamttodeszahl. Für die zeitliche Entwicklung der Todesfallzahlen in den Todesursachenklassen kan man nun ebenfalls einen Trend zu Grunde legen. Die folgende Abbildung zeigt dies exemplarisch für die Todesursache “Psychische und Verhaltensstörungen”:

Abb. 2

Der Trend wird für die Jahre 2011-2019 ermittelt und für das Jahr 2020 fortgesetzt. Der so bestimmte Erwartungswert für das Jahr 2020 ist damit nur von den Todesfallzahlen der Jahre 2011-2019 abhängig. Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass sich der Trend für die Todesfallzahlen der Todesursachenklassen der Jahre 2011-2019 im Jahr 2020 nicht wesentlich verändert hat.

An oder mit Corona?

Nun kann man die Abweichungen der Erwartungswerte aller Todesursachenklassen zu den tatsächlichen Todesfällen für jedes Jahr aufsummieren. Exemplarisch beträgt die Abweichung für “Psychische und Verhaltensstörungen” im Jahr 2018 2395 und im Jahr 2020 -4304 (Abb. 2: Abstand der roten Kreuze zur schwarzen Linie). Man erhält damit für jedes Jahr eine Maßzahl für die Abweichung der zu erwartenden Todesfälle von den tatsächlichen Todesfällen in den Todesursachenklassen. Diese Maßzahl sollte in etwa der Über- /Untersterblichkeit aus Tabelle 1 entsprechen:

JahrSumme der Abweichungen der Erwartungswerte aller TodesursachenklassenÜber- /UntersterblichkeitNicht erklärbare Abweichung vom Erwartungswert
2011-4606-1694-2912
20125802400-1820
20131275513483-728
2014-24782-25146364
201519994185381456
2016-6372-89202548
20172926-7143640
20181346487324732
2019-13958-197825824
2020-1973513107-32842
Tab. 3

Man erkennt, dass 2020 in der Summe aller Todesursachenklassen 19735 weniger Menschen verstarben als es in Kontinuität der Jahre 2011-2019 zu erwarten wäre. Ähnlich hohe Abweichungen vom Erwartungswert zeigt sich auch für die Jahre 2014 oder 2015. Allerdings lassen sich die Abweichungen hier mit der jährlichen Über- bzw. Untersterblichkeit erklären. Im Jahr 2020 lag jedoch eine leichte Übersterblichkeit vor. Das bedeutet, dass sich für das Jahr 2020 eine Unterfassung der Todesursachen außer COVID-19 von -32842 ergibt. In den Jahren 2011-2019 schwankte die Über-/Unterfassung dagegen zwischen -2912 und 5824. Die Untererfassung in Höhe von -32842 entspricht ca. 83% der als COVID-19 Todesfall zugeordneten Fälle. Es ist daher davon auszugehen, dass 83% der 2020 als Todesursache “COVID-19” erfassten Todesfälle einer anderen Todesursache zuzuordnen sind.

Vergleich zu altersstandardisierten Daten

Der in Abb. 1 dargestellet Trend ansteigender Todesfallzahlen in zum großen Teil auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Um Sterbehäufigkeiten unabhängig von der demografischen Entwicklung zu betrachten, kann das Verfahren der Altersstandardisierung verwendet werden. Dabei “werden Erkrankungs- oder Sterberaten für einzelne Altersgruppen ermittelt und auf eine Standardbevölkerung mit einer festgelegten Altersverteilung übertragen”3https://www.gbe-bund.de/gbe/ergebnisse.prc_pruef_verweise?p_uid=gast&p_aid=30112594&p_fid=25063&p_ftyp=TXT&p_pspkz=D&p_sspkz=&p_wsp=&p_vtrau=4&p_hlp_nr=3&sprache=D&p_sprachkz=D&p_lfd_nr=26&p_news=&p_modus=2&p_window=&p_janein=J.

In der Folge wird untersucht, inwieweit die Verwendung der alterstandardisierten Sterbefallzahlen einen Einfluss auf die Abschätzung der tatsächlich an COVID-19 bzw. umdeklarierten Todesfälle hat. Die alterstandardisierten Sterbefallzahlen je 100.000 Einwohnern stehen im Rahmen des Inforamtionssystems der Gesundheitsberichterstattung des Bundes zur Verfügung. Die Standardisierung basiert auf der “Standardbevölkerung Deutschland 2011”4https://www.gbe-bund.de/gbe.

Abb. 3

Altersstandardatisiert sinkt die Anzahl der Todesfälle zwischen 2011 und 2020 um durchschnittlich etwa 6 Todesfälle je 100.000 Einwohnern und Jahr ab. Im Vergleich zu den absoluten Zahlen (Abb. 1) zeigt sich damit ein umgekehrter Trend. Ursachen für die steigende Lebenserwartung könnten z.B. eine verbesserte medizinische Versorgung oder ein veränderter Lebensstil in der Bevölkerung sein. Innerhalb der Todesursachenklassen zeigen sich gegensätzliche Trends. In der Todesursachenklasse “Kreislaufsystem I00-I99” zeigt sich ein abnehmender Trend:

Abb. 4

In der Todesursachenklasse “Psychische und Verhaltensstörungen F00-F99” steigt die Todesrate dagegen an:

Abb. 5

Interessanterweise schwankt die Todesrate in der Klasse “Atmungssystem J00-J99” um einen Mittelwert von 74 Todesfällen je 100.000 Einwohnern und Jahr. Es liegt kein zu- oder abnehmender Trend vor:

Abb. 6

Für das Jahr 2020 wurde nun wie oben ein Erwartungswert basierend auf der Entwicklung der altersstandardisierten Todesrate der Jahre 2011-2019 bestimmt. Der Erwartungswert wurde für die in Tabelle 2 zusammengefassten Todesursachenklassen ermittelt. Die Abweichungen vom Erwartungswert in den Todesursachen wurde wieder jahresweise aufsummiert:

JahrSumme der Abweichungen der Erwartungswerte aller TodesursachenklassenÜber- /UntersterblichkeitNicht erklärbare Abweichung vom Erwartungswert
2011-2,171,07-3,25
20121,133,14-2,02
201316,4317,22-0,79
2014-29,57-30,010,44
201518,1316,461,67
2016-10,86-13,772,90
20170,84-3,304,13
201817,1411,785,36
2019-11,06-17,656,59
2020-17,2614,72-31,98
Tab. 4

In den Jahren 2011-2019 lassen sich die aufsummierten Abweichungen vom Erwartungswertung fast vollständig durch die regelmäßige Über- bzw. Untersterblichkeit des jeweiligen Jahres erklären. Die nicht erklärbare Abweichung liegt in den Jahren 2011-2019 zwischen -3,25 und 6,59 Todesfällen je 100.000 Einwohnern und Jahr. Im Jahr 2020 beträgt sie dagegen -31,98 Todesfälle je 100.000 Einwohnern. Die Todesrate für die Todesursachenklasse “COVID-19 U07” beträgt im Jahr 2020 39,8 Todesfälle je 100.000 Einwohnern. Damit ist davon auszugehen, dass ca. 80% (31,98 von 39,8) der als COVID-19 Todesfall deklarierten Todesfälle einer anderen Todesursache zuzuordnen sind. Das Ergebnis unterscheidet sich bei der angewendeten Methodik unter Verwendung der altersstandardisierten Daten nicht wesentlich von der Ermittlung auf Basis der absoluten Todeszahlen.

Umdeklarierung der COVID-19 Todesfälle – warum?

Die gegenüber den Vorjahren ungewöhliche Änderung der Todesfallzahlen in den Todesursachenklassen deutet auf eine Umdeklarierung von ca. 80% der als COVID-19 ausgewiesenen Todesfälle hin. Was ist die Ursache dieser Umdeklarierung? Im epidemiologischen Bulletin 39/2020 des RKI 5https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/39_20.html finden sich folgende Hinweise:

Im Gegensatz zu replikationsfähigem Virus ist die RNA von SARS-CoV-2 bei vielen Patienten Wochen nach Symptombeginn mittels PCR-Untersuchung nachweisbar. Dass diese positiven PCR-Ergebnisse bei genesenen Patienten nicht mit Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen ist, wurde in mehreren Analysen gezeigt, bei denen parallel zur PCR-Untersuchung eine Anzucht von SARS-CoV-2 in der Zellkultur durchgeführt wurde.

RKI, Epidemiologischen Bulletin 39/2020, S.5

Es konnte beobachtet werden, dass bei Patienten ohne bekannte Immunsuppression noch Wochen nach Symptombeginn geringe Mengen Virusgenom in Proben aus den Atemwegen nachweisbar sind. Bisherige Studien deuten darauf hin, dass diese in der Regel geringen Genomlasten (unter ­Berücksichtigung von analytischen und präanaly­tischen Details Ct-Werte > 30 entsprechend 250 Genomkopien/ml RNA-Eluat …) nicht mit einer Anzüchtbarkeit von SARS-CoV-2 in Zellkultur korrelieren.

RKI, Epidemiologischen Bulletin 39/2020, S.8

Mit dem Ansteigen der Laborkapazität für PCR-Tests im Laufe des Jahres 2020 wurden vermehrt Personen ohne Krankheitssymptome mittels PCR-Test getestet. Ein positives Testergebnis (“Fall”) muss also nicht auf einen vermehrungsfähigen (und damit krankheitsauslösenden) Virus hindeuten. Im epidemiologischen Bulletin 2/2021 6https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/02_21.html wird zur COVID-19-Epidemiologie das Folgende angemerkt:

Mit Datenstand 08.12.2020 wurden 1.197.709 labordiagnostisch ­bestätigte COVID-19-Fälle an das RKI übermittelt… Für 747.900 (62 %) der übermittelten Fälle liegen klinische Informationen vor. Hiervon wurde für 16 % angegeben, dass keine, bzw. keine für COVID-19 bedeutsamen Symptome vorliegen.

RKI, Epidemiologisches Bulletin 2/2021, S. 12 und S. 15

Bei ca. 48% der als “Fall” erfassten Personen lagen demnach keine oder keine für COVID-19 relevanten klinischen Symptome vor. Wenn nun eine Person mit einem positivem Test aber ohne COVID-19 Erkrankung verstirbt und aufgrund des Testergebnisses der Todesursachenklasse U07 zugeordnet wird, kommt eine Umdeklarierung der Todesursache in Frage.

Von den 1.197.709 Personen mit positivem Test wurde bei nur 10.436 eine Pneumonie als klinisches Merkmal diagnostiziert (RKI, Epidemiologisches Bulletin 2/2021, Tabelle 1). Das RKI geht dabei allerdings von einer Untererfassung aus. Da nicht alle Patienten an einer Pneumonie versterben, könnte aber selbst eine Verdopplung dieser Zahl, die Anzahl der COVID-19 Todesfälle nicht erklären. Auch dies spricht für eine Umdeklarierung anderer Todesursachen zu COVID-19 aufgrund eines positiven Testergebnisses.

Quellen und Fußnoten

Ähnliche Beiträge

Geben Sie uns Rückmeldung

Rückmeldungen werden hier nicht veröffentlicht, es sei denn der Artikel profitiert vom Inhalt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert